FAQ
Ihre Fragen zur Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems
Ihre Fragen zu Bürgeraktien
Was ist das Ziel der Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems
Die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems will eine zukunftsfähige Land- und Lebensmittelwirtschaft fördern. Mehr ökologische und faire Lebensmittel sollen in Bremen-Weser-Ems produziert und von Bürger:innen mitfinanziert werden – das ist die Regionalwert-Idee. Hierzu werden Bürgeraktien ausgeben, um möglichst viele Menschen mitmachen zu lassen.
Die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems investiert in ökologische Unternehmen und Bio-Betriebe entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette – Produktion, Verarbeitung und Handel. Durch die Investition werden wir Miteigentümerin – und die Betriebe zu Partnerbetrieben. Die Regionalwert-Partner:innen verpflichten sich, hohe soziale und ökologische Standards einzuhalten. So werden hochwertige Lebensmittel erzeugt und ökologisch wirtschaftende Betriebe bekommen eine Perspektive.
Bürger:innen können sich mit unseren Aktien an der Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems beteiligen – und damit aktiv Verantwortung für ihre Region übernehmen. Über unsere Bürger-Aktiengesellschaft werden sie zu Miteigentümer:innen an den Betrieben, die Investitionen bekommen – und am ganzen Netzwerk.
Was ist der Zweck der Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems?
Laut §2 der Satzung ist der Unternehmensgegenstand:
- Die Gesellschaft will die Wirtschaft in der Region Bremen & Weser-Ems nachhaltig
(ökologisch, sozial und regionalökonomisch) weiterentwickeln. - Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung eines Wertschöpfungsverbunds in
der Region Bremen & Weser-Ems mit Fokus auf Land- und Forstwirtschaft,
Lebensmittelerzeugung, -weiterverarbeitung, -handel und Energie sowie damit
zusammenhängende Dienstleistungen. - Von diesem Wertschöpfungsverbund sollen seine Mitglieder, das Unternehmen selbst
sowie Erzeuger:innen, Weiterverarbeitende, Händler:innen,
Dienstleistende und Verbraucher:innen profitieren. - Der Gesellschaft ist jede wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Betätigung
gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck der Gesellschaft zu
fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen
zu errichten, zu vertreten, zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen
und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Wenn sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen beteiligt, werden überwiegend
Mehrheitsbeteiligungen angestrebt. - Die Gesellschaft wird ihr Wirken durch Sozial- und Ökobilanzen transparent machen.
Die komplette Satzung finden Sie hier.
Wie ist die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems aufgebaut?
Die Organe der Regionalwert AG bestehen aus der Hauptversammlung der Aktionär:innen sowie dem Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Vorstand fungiert als hauptamtlich tätige Geschäftsführung der Regionalwert AG. Er trifft die täglichen Entscheidungen.
Der Aufsichtsrat ist die ehrenamtliche Vertretung der Aktionär:innen. Er kontrolliert den Vorstand. Der Aufsichtsrat wird für fünf Jahre von der Hauptversammlung gewählt. Der Vorstand muss dem Aufsichtsrat alle Investitionsentscheidungen zur Zustimmung vorlegen.
Die Hauptversammlung der Aktionär:innen entlastet Aufsichtsrat und Vorstand. Sie entscheidet darüber hinaus über Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen (also neue Aktienausgaben) – und darüber, ob die Gewinne reinvestiert oder ausgeschüttet werden sollen.
Mehr Informationen über die Organe der AG finden Sie hier:
https://regionalwert-bremen.de/struktur-regionalwert/
Wie finanziert sich die Regonalwert AG Bremen & Weser-Ems?
In der Aufbauphase nach der Gründung finanziert sich die AG noch größtenteils aus dem Eigenkapital. Damit leisten die Aktionär:innen mit ihren Aktien einen wichtigen Beitrag zum Aufbau der AG. Als zukünftige Ertragsquelle sind die Rückflüsse aus den Investitionen angedacht. Des Weiteren wird sich die Regionalwert AG auch an Ausschreibungen zu öffentlich geförderten Projekten beteiligen.
Welche Region umfasst die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems?
Die Region der Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems besteht aus der Stadt Bremen und den kreisfreien Städten Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück, Osterholz-Scharmbeck und Wilhelmshaven sowie den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Verden, Osterholz, Wesermarsch und Wittmund.
Warum Aktiengesellschaft und nicht Genossenschaft?
Zum einen ist die AG ist eine transparente Gesellschaftsform mit weitgehenden Veröffentlichungspflichten, welche viele Miteigentümer:innen in kurzer Zeit aufnehmen kann. Ein zweiter wichtiger Vorteil ist: Aktien sind nicht kündbar. Bei einer Genossenschaft kann es im Extremfall dazu kommen, dass viele Genoss:innen gleichzeitig kündigen und die Genossenschaft deshalb Beteiligungen an Partnerbetrieben verkaufen muss. Das ist bei einer AG nicht möglich. Dadurch können sich die Partnerbetriebe darauf verlassen, dass ihnen das Eigenkapital langfristig zur Verfügung steht. Für die Aktionär:innen kann dies allerdings ein Nachteil sein. Denn die vinkulierten Namensaktien die die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems ausgibt können nur mit Zustimmung der AG weiterverkauft werden. Käufer:innen müssen selbstständig oder über die AG gefunden werden.
Gibt es Beispiele aus anderen Regionen?
Ja. Die Regionalwert-Idee stammt aus der Region Freiburg. Die Regionalwert AG Freiburg wurde 2006 gegründet. Es folgte im Norden 2014 die Regionalwert AG Hamburg, dann im Rheinland 2016 die dritte Regionalwert AG. Hinzu kamen außerdem Regionalwert AGs in Berlin-Brandenburg, in Oberfranken, im Münsterland, in der Region Bodensee-Oberschaben und Wien/Niederösterreich. Im Winter 2021 kam unsere Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems als 9te Regionalwert AG hinzu. Einen aktuellen Überblick gibt es bei unserer Dachgesellschaft, der Regionalwert Impuls GmbH.
Arbeiten die AGs zusammen?
Ja, die Regionalwert-AGs arbeiten zusammen. So werden Dokumente und Konzepte, aber auch Erfahrungen und Ideen weitergegeben. Alle AGs sind zwar selbstständig mit eigenen Aktionär:innen, eigenem Aufsichtsrat, eigenem Vorstand und eigenen Partnerbetrieben, gleichzeitig aber durch die gemeinsame Dachgesellschaft Regionalwert Impuls GmbH verbunden. Sie hält die Nutzungsrechte an der Marke „Regionalwert AG“. Die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems ist Gesellschafterin der Regionalwert Impuls GmbH.
Wer hat die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems gegründet?
42 Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen aus Region Bremen & Weser-Ems haben die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems am 30. November 2021 gegründet. Unter den Gründer:innen sind neben vielen Bürger:innen auch viele Landwirt:innen und Unternehmen aus der Region.
Was ist das Besondere an den Regionalwert Aktien?
Die Regionalwert AG gibt in regelmäßigen Abständen Bürgeraktien in Form vinkulierter Namensaktien aus, was die Übernahme durch externe Investoren verhindert. Die Aktien gibt es nur bei bei der Regionalwert AG und es wird kein Aktiendepot benötigt. Auch eine Börsennotierung und ein Börsenhandel sind ausgeschlossen. Aktien können nur mit Zustimmung der Regionalwert AG an andere Aktionär:innen verkauft werden. Eine Spekulation ist dadurch ausgeschlossen.
Was kostet eine Aktie?
Eine Aktie hat einen Ausgabewert von 600 Euro. Dieser setzt sich aus dem Nennwert (500 €) und dem Agio (100 €) zusammen. Der Nennwert-Anteil dient als Eigenkapital um in Partnerbetriebe und Unternehmen der Region zu investieren. Das Aufgeld – auch Agio oder Ausgabeaufschlag genannt – dient zur Deckung der Kosten der Aktienausgabe (Rechtsanwalt, Notar, BaFin, Marketing etc.) und weiterer Verwaltungskosten.
Wer kann Aktien zeichnen?
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland kann Aktien zeichnen. Auch Firmen, Stiftungen, Vereine oder andere Organisationen mit Sitz in Deutschland können Aktionär:in der Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems werden.
Hinweis: Ehepaare können nicht gemeinsam zeichnen. Und: In der Regel können nur stimmberechtigte Personen an unserer Hauptversammlung teilnehmen – also ausschließlich Aktionärinnen und Aktionäre oder Bevollmächtigte. Wenn Ihr ein (Ehe-)Paar seid und gemeinsam zur Hauptversammlung kommen wollt, empfehlen wir, dass jeder Ehepartner eigene Aktien zeichnet.
Wie läuft die Aktienzeichnung ab?
Ablauf der Aktienzeichnung
- Angeboten werden neue Aktien mit einem Nennbetrag von je 500 Euro zum Ausgabepreis von je 600 Euro.
- Die Angebotsphase startet.
- Um Aktien zu zeichnen, reichen Sie Ihren ausgefüllte Zeichnungsscheine in zweifacher Ausfertigung eigenhändig unterschrieben per Post ein (die Zeichnungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt). Bestätigen Sie bitte durch entsprechendes Ankreuzen im Zeichnungsschein, dass Sie die dort genannten Unterlagen erhalten haben. Die Anschrift lautet: Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems, Ziegelhofstraße 72, 26121 Oldenburg.
- Nehmen Sie bitte das Wertpatpierinformationsblatt und die Information für Verbraucher vor Unterschrift des Zeichnungsscheines zur Kenntnis.
- Die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems fordert Sie anschießend zur Zahlung des Ausgabebetrages binnen 14 Tagen auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft auf.
- Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister muss nun innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt sein. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht rechtzeitig im Handelsregister eingetragen worden ist.
- Danach erfolgt bzgl. der jeweils erworbenen Anzahl von Aktien eine Eintragung im Aktienregister.
- Wir informieren Sie über die Eintragung im Aktienregister.
Wann startet die nächste Aktienausgabe?
Unsere 2te Aktienausgabe endete Ende Januar 2024. Lassen Sie sich nicht abhalten und geben gerne eine Interessenbekundung ab. So können wir auch die nächste Aktienausgabe planen. Durch Ihre Interessensbekundung können Sie sich jederzeit für eine nächste Aktienerwerb vormerken lassen. Die Interessensbekundung finden Sie hier.
Habe ich ein Anrecht auf die Produkte der Partnerbetriebe?
Nein, die Aktionär:innen haben keine Anrecht auf die Produkte der Partnerbetriebe. Zahlungen einzelner Betriebe in landwirtschaftlichen Erzeugnissen wären nur schwer zu verrechnen. Außerdem bieten nicht alle Betriebe ihre Erzeugnisse direkt den Verbraucherinnen und Verbrauchern an. Und auch steuerlich könnte das Probleme geben (Stichwort „verdeckte Gewinnausschüttung“).
Bekomme ich Rendite?
Investitionen in die ökologische Landwirtschaft zahlen sich langfristig aus. Es sind Investitionen in die Zukunft. Es entsteht ein Gewinn mit Sinn, d.h. die soziale und ökologische Rendite ist neben der finanziellen Rendite als gleichwertig anzusehen. Dazu machen die Betriebe ihre nachhaltigen Leistungen sichtbar, in dem sie die Aktionär:innen auf der Hauptversammlung anhand von Kriterien berichten. Über die Verwendung der Gewinne der AG entscheidet dann die Hauptversammlung.
Die soziale Rendite besteht u.a. in der fairen Bezahlung, Einbindung und Arbeitsplatzqualität der Mitarbeiter:innen der Betriebe, dem Einsatz von Fachkräften oder der Bildungsarbeit der Höfe. Die regionalökonomische Rendite besteht in resilienten Betrieben, die gut aufgestellt und gut vernetzt sind. Die Ökologische Rendite besteht in dem Aufbau der Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität, Klimaschutz und Tierwohl. Langfristig wollen wir auch finanzielle Überschüsse erwirtschaften.
Kann ich die Aktie wieder verkaufen?
Ja, die Aktien können wiederverkauft werden. Dazu wird zwischen Neu- und Alt-Aktionär:innen ein einfacher Kaufvertrag erstellt. Der Aufsichtsrat der Regionalwert AG muss diesem Geschäft zustimmen.
Kann ich Aktien verschenken?
Ja, dafür braucht die AG einen schriftlichen, unterzeichneten Antrag auf Übertragung. Vom neuen Aktionär bzw. von der neuen Aktionärin werden dann folgende Angaben benötigt: Name, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer, Wohnsitzfinanzamt.
Wird es einen Börsengang geben?
Nein, die Aktien sind Namensaktien, d.h. sie werden nicht an der Börse gehandelt und es ist im Regionalwert-Konzept auch kein Börsengang vorgesehen. Eine Namensaktie ist eine Aktie, die im Aktienregister der Aktiengesellschaft auf den Namen ihres Inhabers eingetragen ist. Alle Aktionär:innen sind der Gesellschaft also namentlich bekannt. Das Gegenteil sind Inhaberaktien. Sie sind nicht bei der Aktiengesellschaft registriert, sondern werden üblicherweise in einem Aktiendepot verwahrt und können direkt von einer Person auf die andere übertragen werden.
Gibt es einen Inflationsausgleich?
Nein, ein Inflationsausgleich ist nicht möglich.
Gibt es eine Mindestanzahl an Aktien?
Prinzipiell nicht. Aber: Jede Aktienzeichnung bedeutet für uns denselben Aufwand – Datenübernahme, Kontrolle, Ablage, Annahmeschreiben, Buchung, Vorbereitung für die Eintragung ins Handelsregister, Schriftverkehr. Deshalb bitten wir diejenigen, die die finanziellen Möglichkeiten haben, möglichst mindestens zwei Aktien zu zeichnen. Und es gilt: Natürlich freuen wir uns über jede Aktionärin und jeden Aktionär – und jede gezeichnete Aktie!
Weshalb müssen steuerliche Details auf dem Zeichnungsschein angegeben werden?
Unser Betriebsfinanzamt benötigt die steuerlichen Angaben, um sich im Fall einer Dividendenzahlung direkt mit Eurem Wohnsitzfinanzamt in Verbindung setzen zu können.
Was ist das Bezugsrecht?
Das Bezugsrecht ist eine Art Vorkaufsrecht. Zu Beginn einer jeden Aktienausgabe haben die Aktionärinnen und Aktionäre das Recht, so viele neue Aktien zu beziehen, wie es ihrem bisherigen Anteil an der AG entspricht. Dies dient dem Schutz vor einer Verwässerung ihres Aktienanteils und ist in § 186 des Aktiengesetzes geregelt.
Kann die AG von einzelnen Aktionär:innen dominiert werden?
In der Satzung ist festgehalten, dass Anteilseigner:innen maximal 20 Prozent der Stimmrechte auf sich vereinigen kann – auch wenn er oder sie mehr Anteile besitzt. Darüber hinaus müssen wir jeder Aktienübertragung zustimmen (siehe oben). Dies hilft zu verhindern, dass Einzelne einen Großteil der Aktien aufkaufen.
Ihre Fragen zur Partnerschaft mit Betrieben und Unternehmen
Ihre Fragen zu Verbraucherthemen
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Regionalwert-Partnerbetrieb zu werden?
In der Regionalwert AG gibt es Beteiligungskriterien zur Beteilung der Regionalwert AG an den Betrieben. Diese beinhalten ökologische, soziale und regionalökonomische Kriterien. Eine Voraussetzung ist zum Beispiel, dass der Betrieb ökologisch bewirtschaftet wird oder sich in der Umstellung befindet.
Die Partnerschaftskriterien finden Sie hier.
Wie wird mein Betrieb zum Partnerbetrieb der AG?
Eine Unterstützung Ihres Betriebes kann u. a. erfolgen, wenn Sie
- auf ökologische Bewirtschaftung umstellen wollen
- neue Märkte für ihre Produkte suchen
- Beratung beim Aufbau neuer Betriebszweige benötigen
- gemeinsame Verarbeitungskapazitäten mit anderen Höfen in der Region schaffen wollen
- Hilfe bei der Suche von Hofnachfolger:innen und der Gestaltung der Hofübergabe benötigen
- einen eigenen Hof suchen und das nötige Eigenkapital fehlt
- fachliche Beratung und Vernetzung mit Handelspartner:innen suchen
Die Kriterien für Partnerbetriebe befinden sich hier.
Die Gebührenordnung für unsere Lizenzpartnerbetriebe hier.
Wenn Sie uns schon einmal einen Steckbrief für Ihr Unternehmen zusenden wollen, dann hier.
Welche Vorteile hat dies für den Betrieb?
Die Partnerbetriebe der Regionalwert AG sehen in der Zusammenarbeit eine reale Chance zur Steigerung der Effizienz und zur Förderung von Synergieeffekten in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht.
- Betriebe können von dem Wissen und den Erfahrungen der Netzwerkmitglieder profitieren
- Ihr nehmt an unseren Partner-Treffen teil und werdet in unsere Gruppen und Verteiler aufgenommen und seid keine Einzelkämpfer:innen mehr
- Die Nutzung der Marke „Partnerbetrieb der Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems“ auf den Produkten ist ein weiterer Vorteil für die Betriebe, denn so werden die Produkte u.a. für die Aktionär:innen und auch die Verbraucher:innen sichtbar. Diese erkennen neben den Siegeln des Ökologischen Landbau dann auch, dass diese Produkte aus der Region kommen.
- Ihr sucht oder bietet ein bestimmtes Produkt, eine:n Abnehmer:in, einen Rohstoff oder eine Dienstleistung? Dann kontaktiert einfach eure Regionalwert-Partner.
Was wird von einem künftigen Partnerbetrieb erwartet?
Es wird ein Netzwerk der Partnerbetriebe aufgebaut und es wird erwartet, dass sich dort die Betriebe einbringen. Des Weiteren lädt die Regionalwert AG gemeinsam mit den Betrieben z.B. die Aktionär:innen und interessierte Personen auch zu Veranstaltungen (z.B. Hofführungen, Hoffeste und Hofkinos) ein.
In der Hauptversammlung berichten die Partnerbetriebe zudem über ihre nachhaltigen Leistungen und Entwicklungen.
Wer trägt das Risiko, wenn ein Betrieb insolvent wird?
Das Risiko der Insolvenz liegt erstmal bei den Betrieben. Da die Regionalwert AG bei Beteiligungen Kapital zur Verfügung stellt, welches für die Betriebe Eigenkapital darstellt und sie am Gewinn und Verlust beteiligt ist, trägt sie das Risiko auch mit. Die Regionalwert AG wird selbstverständlich mit den Betrieben versuchen, rechtzeitig andere Lösungen zu finden.
Können nur Bio-Betriebe mitmachen?
Ja und Nein. Die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems beteiligt sich v.a. an ökologisch wirtschaftenden Betriebe. Es können auch konventionell bewirtschafte Betriebe mitmachen, wenn sie einen Zeitplan zur Umstellung auf ökologischen Landbau vorlegen.
Wo kann ich Regionalwert-Produkte erwerben?
Die Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems befindet sich im Aufbau. Es entsteht ein Netzwerk von Partnerbetrieben, in dem über Direktvermarktung, qualifizierten Biohandel oder auch über Naturkostfachgeschäfte Produkte zu beziehen sind. Eine Auflistung unserer Partnerbetriebe findet ihr hier.
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